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   BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 15.91   

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https://dejure.org/1993,4411
BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 15.91 (https://dejure.org/1993,4411)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.1993 - 6 P 15.91 (https://dejure.org/1993,4411)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 1993 - 6 P 15.91 (https://dejure.org/1993,4411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalvertretung - Schulungsveranstaltung - Kostenerstattung - Personalratswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 272 (Ls.)
  • PersV 1994, 464
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 64/83

    Betriebsrat - Ersatzmitglied - Schulung - Schulungsveranstaltung - Ersatzmitglied

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 15.91
    Die vorstehend dargelegte Rechtsauffassung des Senats steht auch nicht in Widerspruch zur Rechtsauffassung, die das Bundesarbeitsgericht im Beschluß vom 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - BAGE 52, 73 zur Freistellung eines Mitglieds des Betriebsrats zu Schulungszwecken gemäß § 37 Abs. 6, 2 BetrVG 1972 vertreten hat.
  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 45.78

    Für die Tätigkeit im Personalrat erforderliche Kenntnisse - Beachtung des Gebots

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 15.91
    Dieser Anspruch kann an den Veranstalter abgetreten werden, sofern dieser die Schulungskosten verauslagt hat (BVerwG, Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - BVerwGE 58, 54, 56; Beschluß vom 22. März 1984 - BVerwG 6 P 5.82 - BVerwGE 69, 100, 102; Beschluß vom 23. April 1991 - BVerwG 6 P 19.89 - BVerwGE 88, 137, 139).
  • BVerwG, 24.10.1975 - VII P 14.73

    Begriff der "zeitweiligen Verhinderung" - Ladung und Zuziehung von

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 15.91
    Denn an die von § 28 Abs. 1, 2 BlnPersVG vermittelte Anwartschaft auf Erwerb der Mitgliedschaft sind im Berliner Personalvertretungsgesetz - ebenso wie im BPersVG - für sich genommen keine Rechtsfolgen geknüpft (BVerwG, Beschluß vom 24. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 14.73 - BVerwGE 49, 271; Beschluß vom 27. September 1984 - BVerwG 6 P 38.83 - NJW 1985, 2842).
  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 46.78

    Kürzungsregelung - Ortszuschlagsberechtigungen - Schließung einer Gesetzeslücke

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 15.91
    Eine solche Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen läßt, daß der Gesetzgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfaßten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 46.78 - BVerwGE 57, 183, 186; Beschluß vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - Buchholz 238.3 A § 6 BPersVG Nr. 5; Beschluß vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 -, Buchholz 238.3 A § 92 BPersVG Nr. 4).
  • BVerwG, 27.09.1984 - 6 P 38.83

    Anforderungen an die Auslegung des Begriffs des Ersatzmitglieds eines

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 15.91
    Denn an die von § 28 Abs. 1, 2 BlnPersVG vermittelte Anwartschaft auf Erwerb der Mitgliedschaft sind im Berliner Personalvertretungsgesetz - ebenso wie im BPersVG - für sich genommen keine Rechtsfolgen geknüpft (BVerwG, Beschluß vom 24. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 14.73 - BVerwGE 49, 271; Beschluß vom 27. September 1984 - BVerwG 6 P 38.83 - NJW 1985, 2842).
  • BVerwG, 23.04.1991 - 6 P 19.89

    Personalrat - Teilnahme an Schulung - Vorbereitung und Durchführung von Sizungen

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 15.91
    Dieser Anspruch kann an den Veranstalter abgetreten werden, sofern dieser die Schulungskosten verauslagt hat (BVerwG, Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - BVerwGE 58, 54, 56; Beschluß vom 22. März 1984 - BVerwG 6 P 5.82 - BVerwGE 69, 100, 102; Beschluß vom 23. April 1991 - BVerwG 6 P 19.89 - BVerwGE 88, 137, 139).
  • BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80

    Betriebskrankenkasse einer Bundesverwaltung - Bildung von Personalvertretungen -

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 15.91
    Eine solche Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen läßt, daß der Gesetzgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfaßten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 46.78 - BVerwGE 57, 183, 186; Beschluß vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - Buchholz 238.3 A § 6 BPersVG Nr. 5; Beschluß vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 -, Buchholz 238.3 A § 92 BPersVG Nr. 4).
  • BVerwG, 22.03.1984 - 6 P 5.82

    Erstattung von Schulungskosten - Abtretbarkeit eines Anspruches - Veranstalter

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 15.91
    Dieser Anspruch kann an den Veranstalter abgetreten werden, sofern dieser die Schulungskosten verauslagt hat (BVerwG, Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - BVerwGE 58, 54, 56; Beschluß vom 22. März 1984 - BVerwG 6 P 5.82 - BVerwGE 69, 100, 102; Beschluß vom 23. April 1991 - BVerwG 6 P 19.89 - BVerwGE 88, 137, 139).
  • BVerwG, 24.09.1985 - 6 P 21.83

    Stufenvertretung im Bereich des Militärs - Mitbestimmungsrecht eines

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 15.91
    Eine solche Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen läßt, daß der Gesetzgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfaßten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 46.78 - BVerwGE 57, 183, 186; Beschluß vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - Buchholz 238.3 A § 6 BPersVG Nr. 5; Beschluß vom 24. September 1985 - BVerwG 6 P 21.83 -, Buchholz 238.3 A § 92 BPersVG Nr. 4).
  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 4.78
    Auszug aus BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 15.91
    Davon ausgehend gibt der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt keinen Anlaß, sich erneut mit der Rechtsprechung des Senats auseinanderzusetzen, wonach Freistellung und Kostentragung auch für die Schulung eines vom Personalrat entstandten "Ersatzmitglieds" nicht in Betracht kommen, das während der Dauer der Schulungsveranstaltung dem Personalrat nur vorübergehend angehört (BVerwG, Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 4.78 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 3 = ZBR 1980, 153).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid;

    Eine derartige Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (stRspr; vgl. Urteil vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 46.78 - BVerwGE 57, 183 = Buchholz 235 § 40 BBesG Nr. 1 S. 3 f.; Beschluss vom 7. Juli 1993 - BVerwG 6 P 15.91 - Buchholz 251.2 § 40 BlnPersVG Nr. 1 S. 3 f.).
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2013 - 11 LB 438/10

    Polizeirechtliche Sicherstellung und zur weiteren Verwahrung auf ein Konto

    Eine derartige Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (BVerwG, Urt. v. 13.12.1978 - 6 C 46.78 -, BVerwGE 57, 183, juris, Rn. 18; Beschl. v. 7.7.1993 - 6 P 15.91 -, Buchholz 251.2 § 40 BlnPersVG Nr. 1, juris, Rn. 71).
  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 A 9.17

    Analogie; Ausnahmen; Beamter; Berufliches Rehabilitierungsgesetz;

    Eine solche Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie nur geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er ihn bedacht hätte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 14. März 1974 - 2 C 33.72 - BVerwGE 45, 85 und vom 13. Dezember 1978 - 6 C 46.78 - BVerwGE 57, 183 ; Beschlüsse vom 7. Juli 1993 - 6 P 15.91 - Buchholz 251.2 § 40 BlnPersVG Nr. 1 S. 3 f. und vom 11. September 2008 - 2 B 43.08 - Buchholz 237.7 § 23 NWLBG Nr. 1 Rn. 7).
  • BVerwG, 11.09.2008 - 2 B 43.08

    Anrechenbarkeit von Zeiten gleichwertiger Tätigkeiten als Lehrer an öffentlichen

    Eine solche Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er ihn bedacht hätte (Urteile vom 14. März 1974 BVerwG 2 C 33.72 BVerwGE 45, 85 und vom 13. Dezember 1978 BVerwG 6 C 46.78 BVerwGE 57, 183 ; Beschluss vom 7. Juli 1993 BVerwG 6 P 15.91 Buchholz 251.2 § 40 BlnPersVG Nr. 1 S. 3 f.).
  • OVG Niedersachsen, 21.05.1997 - 17 L 7181/95

    Feststellung der Erforderlichkeit von zwei Schulungen für ein Ersatzmitglied;

    Ebensowenig besteht eine Kostentragungspflicht der Dienststelle zur Ermöglichung einer Schulung im Vorgriff auf mögliche (weitere) Vertretungsfälle, sei es als Verhinderungsvertreter für einen länger andauernden Zeitraum oder - mit einer gewissen Häufigkeit - für einzelne Sitzungen des Personalrats (BVerwG, Beschl, v. 27.4.1979 - 6 P 4.78 -, PersV 1980, 237; v. 7.7.1993 - 6 P 15.91 -, PersV 1994, 464; ebenso Hess. VGH, Beschl, v. 10.8.1989, PersVG 1990, 183 LS; zu § 37 Abs. 7 BetrVG BAG, Beschl , v. 14.12.1994 - 7 ABR 31/94 -, AP Nr. 100 zu § 37 BetrVG; sowie die h.M. im Schrifttum, vgl. Lorenzen u. a., § 46 BPersVG RdNr. 118 m.N.; weitergehend ausdrücklich z. B. Art. 46 Abs. 5 Satz 1 BayPVG, § 42 Abs. 5 LPVG NW).

    In seiner neueren Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschl, v. 7.7.1993, aaO) allerdings offengelassen, ob ein Anspruch auf Freistellung und Kostentragung für die Schulung eines Ersatzmitgliedes besteht, das während der Dauer der Schulungsveranstaltung ein zeitweilig verhindertes Mitglied vertritt und insoweit dem Personalrat vorübergehend angehört.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2023 - 4 L 8/23

    Einleitung von Abwasser aus der Sodaherstellung in ein oberirdisches Gewässer;

    Sie ist zu bejahen, wenn festzustellen ist, dass der Wortlaut der Verordnungsregelungen nicht alle Fälle erfasst, die nach deren Sinn und Zweck erfasst sein sollten, und dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er ihn bedacht hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 1993 - 6 P 15.91 -, juris Rn. 21; Beschluss vom 11. September 2008 - 2 B 43.08 -, juris Rn. 7; Urteil vom 6. November 2014 - 5 C 7.14 -, juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 09.04.2008 - 18 LP 2/07

    Gleichstellung von regulären Personalratsmitgliedern und bestimmten

    In seiner neueren Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht - auch in Reaktion auf Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - offen gelassen, ob ein Anspruch auf Freistellung und Kostentragung für die Schulung eines Ersatzmitgliedes bestehe, das während der Dauer der Schulungsveranstaltung ein zeitweilig verhindertes Mitglied vertritt und insoweit dem Personalrat vorübergehend angehört (BVerwG, Beschl. v. 07.07.1993 - 6 P 15/91 -, zit. nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2015 - 60 PV 2.15

    Übernahme der Kosten für die Grundschulung eines neu gewählten

    Der auf der Grundlage von § 42 Abs. 3 PersVG Berlin gefasste Entsendungsbeschluss des Personalrats ist die Tätigkeit im Sinne von § 40 Abs. 1 Satz 1 PersVG Berlin, die die Kosten der Teilnahme verursacht (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 1993 - BVerwG 6 P 15.91 -, juris Rn. 18, vom 14. Juni 2006 - BVerwG 6 P 13.05 -, juris Rn. 11 ff. und Rn. 43, vom 11. Juli 2006 - BVerwG 6 PB 8.06 -, juris Rn. 4 und vom 9. Juli 2007 - BVerwG 6 P 9.06 -, juris Rn. 20 ff. und Rn. 43, sowie Beschluss des erkennenden Senats vom 24. Juni 2010 - OVG 60 PV 13.09 - S. 6 ff. des BA, des 61. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Dezember 2014 - OVG 61 PV 15.13 -, juris Rn. 25 zu der insoweit inhaltsgleichen Regelung in § 46 Abs. 1 Satz 1 PersVG Bbg, und des 62. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. August 2015 - OVG 62 PV 16.14 -, juris Rn. 30 zu den inhaltsgleichen Regelungen in §§ 44 Abs. 1, 46 Abs. 6 BPersVG).
  • VG Schleswig, 28.05.2021 - 1 A 305/17

    Untersagung des Inverkehrbringens homöopathischer Arzneimittel für Tiere wegen

    Eine derartige Lücke darf von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich aufgrund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1978 - 6 C 46.78 - BVerwGE 57, 183 = Buchholz 235 § 40 BBesG Nr. 1 S. 3 f.; Beschluss vom 7. Juli 1993 - 6 P 15.91 - Buchholz 251.2 § 40 BlnPersVG Nr. 1 S. 3 f.).Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass eine Gesetzeslücke nur dann von den Gerichten ausgefüllt werden darf, wenn sie auf Grund der gesamten Umstände feststellen können, welche Regelung der Gesetzgeber getroffen haben würde, wenn er den zu regelnden Sachverhalt bedacht hätte (Urteil vom 30. Oktober 1970 - BVerwG 6 C 77.67 - BVerwGE 45, 85 (90); Urteil vom 13. Dezember 1978 - 6 C 46.78 -, BVerwGE 57, 183-188, Rn. 19).
  • VG Berlin, 17.04.2015 - 61 K 12.14

    Kostenübernahme für die Teilnahme an einer personalvertretungsrechtlichen

    Diese Kostentragungspflicht der Dienststelle umfasst die Kosten der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung, wenn die Teilnahme aufgrund eines Entsendungsbeschlusses des Personalrats erfolgt und die gesetzlichen Anforderungen des § 42 Abs. 3 PersVG Berlin an eine Freistellung vom Dienst zur Ermöglichung der Teilnahme erfüllt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 1993 - BVerwG 6 P 15/91 - juris, Rn. 18; s. auch zu der [danach] zu verneinenden Frage, ob allein der Entsendungsbeschluss die Verpflichtung zur Kostenübernahme auslöst, eingehend und überzeugend OVG Münster, Beschluss vom 7. November 2011 - 20 A 2613.12 - juris, Rn. 39 ff.).
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